23.12.2003: Neues Verfahren für Agno
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) bewilligt den Fluggesellschaften Swiss und Jet Aviation die Anwendung eines neuen Verfahrens für Anflüge auf den Flughafen Lugano. Die beiden Fluggesellschafen können so in einem indirekten Instrumentenanflugverfahren mit Flugzeugen landen, die für einen Sinkflug von mindestens 5,5 Grad (Saab 2000) anstelle der heute geltenden 6 Grad zertifiziert sind. Das bedeutet, dass der Sinkflug der Flugzeuge weniger steil ist. Die Spezialbewilligung ist befristet bis Ende Juni 2004. Innert dieser Zeit kann der Flughafen Lugano die notwendige Änderung des Betriebsreglements beim BAZL beantragen.
Um die Bedienung von Lugano weiterhin sicherstellen zu können, haben Swiss und Jet Aviation dem BAZL Gesuche für ein neues Anflugverfahren unterbreitet. Nach einer operationellen Überprüfung dieses Verfahrens hat das Amt die Begehren mit einer bis zum 30. Juni 2004 befristeten Ausnahmebewilligung gutheissen können. Swiss und Jet Aviation können Lugano nun mit einem sogenannten «Circling-Anflug» anfliegen und auf der Piste in Richtung Nord-Süd landen.
Das neue Verfahren besteht aus einem Instrumentenflug- und einem Sichtflugteil. In einer ersten Phase erfolgt der Anflug auf die mit einem Instrumentensystem ausgerüstete Südpiste (01), mit einer maximalen Sinkrate von 5,5 Grad. In der zweiten Phase führen die Flugzeuge ab einem bestimmten Punkt einen Kreisflug nach Sicht auf die Nordpiste (19) durch, auf welche auch die Landung erfolgt. Die erforderliche minimale Sicht für dieses Verfahren beträgt 3100 Meter am Tag und 5000 Meter in der Nacht. Zugelassen für den Anflug sind ausschliesslich Flugzeuge mit einer Zertifizierung für Anflüge von mindestens 5,5 Grad. Das neue Verfahren entspricht den internationalen Vorgaben.
Ein neues Anflugverfahren erfordert gemäss Luftfahrtgesetzgebung die Anpassung des Flughafen-Betriebsreglements. Die sechsmonatige Gültigkeitsdauer der Bewilligung für Swiss und Jet Aviation verschafft dem Flughafen Lugano die notwendige Zeit, um das Gesuch für die Anpassung seines Betriebsreglements zu erarbeiten. Dieses Vorgehen ermöglicht im Weiteren die unterbruchslose Bedienung des Flughafens Lugano aus der restlichen Schweiz. Sollte dieses Verfahren vom Bundesamt definitiv genehmigt und somit ins angepasste Betriebsreglement aufgenommen werden, stünde es allen Benützern des Flughafens Lugano offen, welche die entsprechenden Auflagen erfüllen können.
Das Circling-Verfahren ersetzt das bisherige Instrumenten-Anflugverfahren nicht. Die Verfügung des BAZL von Anfang Oktober, mit der das Amt in zwei Schritten eine Anpassung des Instrumentenanflug-Verfahrens in Lugano an die internationalen Normen angeordnet hatte, behält weiterhin ihre Gültigkeit. Seit dem 1. November dürfen nur noch Flugzeuge in Lugano nach Instrumenten-Flugregeln landen, die für einen Sinkflug von mindestens 6 Grad zertifiziert sind. Ab November 2005 wird eine Zertifizierung für 6,65 Grad erforderlich sein. Die erforderlichen meteorologischen Bedingungen für dieses Instrumentenanflugverfahren auf der Piste 01 sind weniger streng als für den Kreisflug auf der Piste 19, was für den Linienverkehr eine grössere Zuverlässigkeit bedeutet.
Bern, 23. Dezember 2003
Bundesamt für Zivilluftfahrt
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